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MTT Reinigung
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MTT Reinigung

Zum Inhalt
Original-Logo MTT Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
LeistungenReferenzenUnser AnspruchProjekt anfragen ↗

MTT REINIGUNG · SEIERSBERG-PIRKA

Perfektion für
ausgewählte
Immobilien.

Räume mit Anspruch verdienen besondere Sorgfalt. Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung für Ihre Immobilie.

Ihr Projekt besprechen ↗Leistungen entdecken ↓
Licht und klare Linien in einem modernen Innenraum
Sauberkeit, die Räume wirken lässt. Symbolbild · Filipp Romanovski / Unsplash
DENKMALFASSADEGEBÄUDE0664 482 60 58 ↗

01 / UNSERE LEISTUNGEN

Für jedes Objekt.
Mit Blick fürs Detail.

Von der laufenden Betreuung bis zur gründlichen Reinigung nach Bauarbeiten: Wählen Sie die Leistung, die zu Ihrem Projekt passt.

01

Büro & Unterhalt

Regelmäßige Reinigung von Büros, Gewerberäumen und Sanitärbereichen.

Anfrage stellen ↗
02

Bau & Grundreinigung

Reinigung nach Bauarbeiten sowie intensive Pflege von Böden und Oberflächen.

Anfrage stellen ↗
03

Glas & Fassade

Reinigung von Glasflächen und Fassaden für einen gepflegten ersten Eindruck.

Anfrage stellen ↗
04

Denkmal & Spezial

Denkmalreinigung und besondere Reinigungsaufgaben – abgestimmt auf Ihr Objekt.

Anfrage stellen ↗
05

Haus & Außenflächen

Hausbetreuung, Grünflächenbetreuung, Schneeräumung und Verkehrsflächenreinigung.

Anfrage stellen ↗
06

Weitere Leistungen

Industrie, Pflegeeinrichtungen, Großküchen, Reinräume, Lüftung und Photovoltaik.

Bedarf besprechen ↗

02 / REFERENZEN

Ausgewählte Kunden.
Vielfältige Anforderungen.

Einblicke in unseren Kundenkreis – von Bauunternehmen bis zu Apotheken und medizinischen Praxen.

01Antonius Apotheke Andritz
02Dr. Steinwender HNO
03Strobl Bau
04Porr Bau
05Partl Bau
06Kleintierpraxis Lieboch
07Ennstaler Siedlungsgenossenschaft

03 / UNSER ANSPRUCH

Die Qualität liegt
im Detail.

Ein gepflegtes Objekt beginnt mit einem klaren Verständnis seiner Anforderungen.

Meisterbetrieb – Meistersiegel
MeisterbetriebDenkmal-, Fassaden- und
Gebäudereinigung
01

Projekt besprechen

Sie schildern Ihr Objekt, den gewünschten Umfang und Ihren Zeitrahmen.

02

Leistung abstimmen

Gemeinsam klären wir die passenden Leistungen und die nächsten Schritte.

03

Reinigung planen

Auf dieser Grundlage werden Ablauf und Termin für Ihr Projekt vereinbart.

04 / KONTAKT

Ihr nächstes Projekt
beginnt hier.

Erzählen Sie uns, was Ihre Immobilie braucht.

0664 482 60 58 ↗office@mttreinigung.at ↗

Packer Straße 5/1
8054 Seiersberg-Pirka
Mo–Fr · 08:00–17:00 Uhr

Projektanfrage vorbereiten

Der Button öffnet Ihr E-Mail-Programm mit Ihrer Anfrage. Sie prüfen und versenden die Nachricht dort. Die Website speichert diese Angaben nicht.

MTT Reinigung
Perfektion für ausgewählte Immobilien.
© 2026 MTT Reinigung

AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen

Diese Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen trifft mit 28.05.2020 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossene Verträge. Mit widerspruchslosen Entgegennahmen unserer Auftragsbestätigungen bzw. Vor oder bei Vertragsabschluss bzw. Konkludenter Zustimmung akzeptiert der Kunde bzw. Auftraggeber unsere Bedingungen.

Die MTT Reinigung wird in Folgenden auch als „Auftragnehmer(in)“ bezeichnet, der jeweilige Vertragspartner als „Auftragnehmer“ oder „Kunde“ bezeichnet.

Diese AGB gelten uneingeschränkt gegenüber Unternehmen im Sinne des KSchG.

Geltungen der AGB

Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere ausdrückliche, schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt Zusatzleistungen oder Entgeldminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen zu vereinbaren oder zuzusagen.

Leistung- und Qualitätsfeststellung, Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, aber nicht generell kostenlos. Eine Aufwandsentschädigung, welche bei Auftragserteilung wieder gutgeschrieben wird, kann vereinbart werden. Angebotsunterlagen oder Kostenvoranschläge dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir sind nicht verpflichtet, uns die örtlichen Gegebenheiten vor Vertragsabschluss im Detail anzusehen, sondern dürfen für unsere Angebote übliche Verhältnisse und Aufwande voraussetzen. Für Art und Umfang der Leistungen ist alleine der Inhaber des abgeschlossenen Vertrages bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Abänderungen sind nur mit unserer Zustimmung bzw. schriftlicher Bestätigung wirksam. Für vorvertragliche Gespräche, Aussagen und Vermittlern oder Prospekten übernehmen wir keine Haftung, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich Inhalt des jeweiligen Vertrages ist.

Ist für ein bestimmte vereinbare Dienstleistung kein nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gibt ein durchschnittliche und branchenübliche Qualität als vereinbart. Umgekehrt wird auch vorausgesetzt, dass von Auftraggeber Seite die übliche Voraussetzung (freier Zugang zur Liegenschaft, übliche Anfahrtsmöglichkeiten, keine besonderen oder unbekannten Erschwernisse oder Gefahren, ect.) erbracht werden oder anderenfalls dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich offengelegt wird. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Kataloge und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

Bei Annahme des Vertrages wird die Kreditwürdigkeit unsere Kunden vorausgesetzt. Tritt danach bei Kunden eine Wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder erfahren wir von einer bereits vor Annahme des Vertrages eingetretene Vermögensverschlechterung, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauskasse zu verlangen.

Berichterstattung / Mängelrüge

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit die Leistungen unseres Unternehmens nach Beendigung der Leistungen am selben Werktag abzunehmen und die Ordnungsgemäße Leistungserbringung zu bestätigen. Sollte eine solche Abnahme nicht erfolge, bzw. eine Mängelrüge nicht unverzüglich, längstens innerhalb von 2 Werktagen nach Leistungserbringung erfolgen, so gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht. Ebenso wird vermutet, dass Schäden nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden, wenn der jeweilige Schaden nicht unverzüglich nach Art und Höhe dem Auftragnehmer angezeigt wird.

Werden berechtigte Mängel reklamiert, so ist unser Unternehmen zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Kürzungen der Monatspauschale auf Grund verspätet gemeldeter Mängel bzw. ohne Einräumung einer angemessenen Frist zur Behebung der Mängel dürfen vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.

Fensterreinigung und Leistungseinschränkungen

1. Sofern Fensterreinigung im Auftrag, Angebot oder Leistungsverzeichnis ausdrücklich enthalten sind, entsteht der Anspruch auf die erste Fensterreinigung nach sechs Monaten ununterbrochene Vertragslaufzeit .

2. Wird das Vertragsverhältnis vor Erreichen der jeweiligen Frist beendet , besteht kein Anspruch auf die entsprechende Fensterreinigung.

3. Vorausgesetzt für die Durchführung der Fensterreinigung ist die freie und gefahrlose Zugänglichkeit der zu reinigenden Flächen. Fensterflächen müssen frei für das Reinigungspersonal ohne besondere Erschwernisse erreichbar sein.

4.Zusätzliche Leistungen , die über die vereinbarte Fensterreinigung hinausgehen ( z.B. Reinigung schwer zugänglicher Glasflächen , Glasdächer, Wintergarten, Rahmen-Sonderreinigung oder Arbeiten mit besondereren Steighilfen), gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.

5.Kann die Fensterreinigung aus Gründen , die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z.B. fehlender Zugang, ungünstige Witterung oder sicherheitstechnische Gründe), nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ein Anspruch auf Preisreduktion entsteht dadurch nicht.

6. Die Reinigung von Elektrogeräten , elektronischen Anlagen sowie EDV-Geräten ist aus Haftungs- und Sicherheitsgründen grundsätzlich vom Leistungsumfang ausgeschlossen .

7.Sofern eine Reinigung von Kaffeemaschinen vereinbart ist, umfasst diese ausschließlich das Entleeren des Kaffeesatzbehälters sowie das Auswaschen des Wasserbehälters. Weitergehende Reinigungs-, Wartungs- und Entkalkungsarbeiten sind nicht der Bestandteil der Vereinbarten Leistungen.

Übernahmeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter, welche beim Auftragnehmer tätig sind weder während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 3 Monate nach deren Ausscheidung ad unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der Auftraggeber verpflichtet unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von 15.000,- (in Worten fünfzehntausend) zu bezahlen. Weitreichende Ansprüche und Forderungen unsers Unternehmens im Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleibt hiervor ungetrübt und werden zusätzlich eingeklagt.

Beendigung der Zusammenarbeit bzw. Vertragsverlängerung

Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit kann jeweils auf unbestimmte oder Zeitlich bestimmte Zeit geschlossen. Beide Vertragspartner können die Vereinbarung mit einer dreimonatigen Frist jeweils zu Monatsende ohne Angaben von Gründen aufkündigen. Sollte die Zeitlich bestimmte (bspw. auf ein Jahr oder auf zwei Jahre) Vereinbarung nicht drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Periode schriftlich beim Auftragnehmer gekündigt werden, so verlängert sich die Zusammenarbeit automatisch ohne gesonderte Vereinbarung um eine weitere Periode. Sollte eine Zeitangabe fehlen, so zählen automatisch 12 Monate ab Beginn der Zusammenarbeit als vereinbarte Periode (ausgenommen hiervon sind Auftraggeber die dem KSchG unterliegen; Privatkunden). Einflüsse wie Streik, Aussprache usw. stellen keinen Grund zur Kündigung bzw. Vertragsauflösung dar, solche Einflüsse stellen die Vereinbarung vorrübergehend ruhend.

Unser Unternehmen ist zur fristlosen Auflösung der Zusammenarbeit berechtigt, wenn der Auftraggeber mit 1 oder mehr Monatspauschalen im Rückstand ist.

Preis / Fälligkeit

Die angebotenen Preise basiert jeweils auf den aktuellen Löhnen und Preise des Monates, in dem das Angebot gelegt wird. In dem Angebotspreis sind, wenn diese nicht anders angeführt ist, sämtliche Lohnkosten, sowie die vorhersehbaren Kosten für Reinigung Chemie, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen erhalten. Dies gilt allerdings nicht für Regieleistungen. Für Leistungen, die außerhalb der normalen Arbeitszeit liegen, werden Zuschläge von 50% bzw. 100% (Sonn- und Feiertage und während der Nacht, ab 21:00 Uhr abends bis zum Folgetag 6:00 Uhr früh) Verrechnet. Sollten die gesetzlichen Zuschläge für Überstunden der eingesetzten Arbeitskräfte jedoch höher sein, werden diese Zuschläge in Rechnung gestellt.

Verträge die über einen längeren Zeitraum gebunden sind (über 1 Monat), werden monatlich abgerechnet, auch wenn das Angebot den Jahresbetrag umfasst. Das Betrifft vor allem Verträge für Hausbetreuung und Unterhaltsreinigung, als auch Grünschnitt und Winterdienst Verträge, die Saisonal abgeschlossen werden.

Bei Beauftragung den Abtransport und die Entsorgung von Abfällen aller Art werden auf Grund der sich ständig verändernden Kostenstruktur bzw. der Art der Abfälle die Kosten immer gesondert in Rechnung gestellt.

Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen netto Kassa und ohne Abzug binnen 5 Tage zu Zahlen fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag auf unserm Konto verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen nach eigenem Ermessen, insbesondere auch auf ältere Schulden, anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen erstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anrechnen.

Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Mahnspesen in der Höhe von bis zu 25,00 Euro zzgl. USt. pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von maximal 12% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank (lt. §456 UGB in Kraft seit dem 16.3.2013 gemäß BGBl I Nr. 50/2013) sowie alle notwendigen Kosten der zweckentsprechenden (gerichtlichen und außergerichtlichen) Rechtsverfolgung zu verlangen.

Kommt der Kunde den Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein bzw. werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen ist, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Alle gewährten Rabatte, Skonti, Raten oder sonstige Vergütungen bzw. Vereinbarungen werden dadurch hinfällig. Des Weiteren sind wir berechtigt, Leistungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten bzw. abzulehnen und eine Vorauszahlung der Leistungen zu verlangen.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Einbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt, es sei denn diese werden von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt und vereinbart.

Vertragsstorno

Verträge die vom  Auftraggeber nach Vertragsabschluss Storniert werden , werden mit 30 % von der Vertragssumme als Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt. Eine schriftliche Benachrichtigung  seitens des Auftraggebers ist erforderlich, um den Stornierungsprozess zu initiieren.

Leistungsumfang / Leistungserbringung

Der vereinbarte Preis gilt nur für normale Verschmutzung. Es ist eine Rüstzeit von 10 min. als auch eine Abbauzeit von 10 min zu berücksichtigen, diese ist in der Arbeitszeit inkludiert. Reinigungen nach Professionisten, Handwerkern, Bauendreinigungen, Umzügen usw. sowie Entfernen von nichtwasserlöslichen Flecken wie Teer, Lacke, Dispersion, Wachs etc., die nicht mit üblicher Reinigungschemie entfernbar sind und mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, sind mit diesem Vertrag nicht erfasst und müssen gesondert vereinbart und verrechnet werden.

Die Reinigung unterbleibt, wenn Verkehrsflächen im Zuge des routinemäßigen Reinigungsdurchganges durch abgestellte Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände, aufgrund einer vorübergehenden Flächeneinschränkung auf Grund von Bauarbeiten, Aufgrabungen etc. nicht begeh- bzw. befahr sind. Hieraus erwächst dem Auftraggeber kein Anspruch auf Preisreduktion.

Im Falle höherer Gewalt, z.B. Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, können wir eine termingerechte Leistungserbringung nicht gewährleisten.

Verzögerungen der Leistungserbringung in Folge höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Preisreduktion der Leistungen.

Preisänderungen

Die Preise wird jeweils zum 1. Jänner des Folgejahres mit dem Prozentsatz der Differenz seit der vorherigen Erhöhung oder Senkung angeglichen. Die aktuelle Höhe der Indexierung entnehmen wir der Empfehlungen der Fachinnung (Bundesinnung der DFG).

Objektinformationen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unser Unternehmen bzw. unsere Mitarbeiter/in vor Aufnahme der Tätigkeit in sämtlichen vorhandenen technischen Einrichtungen, welche im Zuge unserer Tätigkeit betroffen sind, zu instruieren und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.

Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet unserem Unternehmen Änderung hinsichtlich der Adresse, der Straßenbezeichnung und/oder Hausnummer Bezeichnung der zu betreuenden Liegenschaft unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.

Unserem Unternehmen wird gestattet in der zu betreuenden Liegenschaft eine Hinweistafel anzubringen, an der der Name, Adresse sowie die Telefonnummer unseres Unternehmens angeführt ist, um den Nutzern bzw. Eigentümern der Liegenschaft das Erreichen unseres Unternehmens im Bedarfsfall zu ermöglichen.

Erreichbarkeit des Objektes

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zutritt zum Gebäude bzw. Grundstücksflächen zum Zwecke der Erfüllung unserer Dienstleistungen für unsere Mitarbeiter ohne Verzögerung zu ermöglichen. Dies kann durch Übergabe der für dieses Räumlichkeiten notwendigen Schlüssel oder durch nominieren einer Person, welche den Zutritt ermöglicht, erfolgen. Auf Grund nicht zugänglicher Räumlichkeiten werden die Zeiten in Rechnung gestellt bzw. werden diese Räumlichkeiten im Zuge dieser Reinigung vernachlässigt.

Haftung des Auftraggebers

Dieser Vertrag ist von Seiten des Auftraggebers an seine Rechtsnachfolger zu übertragen. Im Falle der Veräußerung der Liegenschaft oder Wechsel der Hausverwaltung haftet der ursprüngliche Auftraggeber für sämtliche Außenstände bzw. alle künftigen Forderungen aus dem Vertrag bis zu einer Schuldübernahme durch den Rechtsnachfolger (mit Zustimmung des Auftragnehmers bei Einzelrechtsnachfolge) oder einer ordnungsgemäßen Kündigung des Vertrages

Bei einer Mehrheit von Hauseigentümern haften alle für Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. Für den Fall, dass der Hausverwalter Namen, Beruf und Anschrift der Hauseigentümer bei Vertragsabschluss nicht bekannt gegeben hat, haftet der Hausverwalter neben den Eigentümern als Bürge und Zahler, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass der Hausverwalter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Vertrag abgeschlossen hat.

Haftung des Auftragsnehmers

Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz für Fahrlässigkeit, sowie generell von entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen. Entsteht ein Schaden auf Grund mangelnder Information oder mangelnder Einweisung im Gebäude, so besteht für unser Unternehmen keine Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung. Besteht eine Versicherungsdeckung für den eingetretenen Schaden, ist unsere monetäre Haftung auf die Versicherungssumme beschränkt. Für Kosten, die im Falle eines Verlustes von an uns übergebene Schlüssel über die Kosten des Nachschlüssels hinausgehen, übernehmen wird keine Haftung.

Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs-, Besorgungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung.

Allgemeines

Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer alle in dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungen ohne weitere gesonderte Rücksprache an Partnerfirmen weitergeben kann, was die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise mindert.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Zuständig ist ausschließlich das nach dem Sitz der Auftragnehmerin örtlich zuständige Gericht in Graz.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein und werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Irrtümer und Druckfehler vorbehalten!

Impressum

MTT Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung e.U.
Packer Straße 5/1, 8054 Seiersberg-Pirka, Österreich

0664 482 60 58 · office@mttreinigung.at

Inhaber: Marijo Vuk
Gewerberechtliche Geschäftsführerin / Prokuristin: Jovanka Vuk
UID: ATU77162428 · Firmenbuch: FN 561740p
Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Kammer: Wirtschaftskammer Steiermark

Berufsrecht: Gewerbeordnung 1994, abrufbar im RIS.

Angaben aus dem bestehenden Impressum übernommen; vor Live-Übernahme aktualisieren.

Datenschutzerklärung

Stand: 11. Oktober 2026

1. Verantwortlicher und Kontakt

MTT Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung e.U., Inhaber Marijo Vuk
Packer Straße 5/1, 8054 Seiersberg-Pirka, Österreich
E-Mail: office@mttreinigung.at
Telefon: 0664 482 60 58

2. Website und Hosting

Die Website wird über das A1 Web Presence Service der A1 Telekom Austria AG, Lassallestraße 9, 1020 Wien, bereitgestellt. A1 nennt für dieses Service Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union und Hostopia Ireland Limited als Serviceprovider.

Beim Abruf einer Website werden technische Verbindungsdaten verarbeitet, insbesondere Ihre IP-Adresse, angeforderte Seiten und Dateien sowie Zeitpunkt des Zugriffs. Je nach Serverkonfiguration gehören dazu Browser- und Betriebssysteminformationen sowie die zuvor besuchte Seite. Diese Verarbeitung dient der Auslieferung der Website, der Erkennung von Störungen und der Sicherheit des Betriebs. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer funktionsfähigen und sicheren Website gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Empfänger sind die für die Bereitstellung eingesetzten Hosting- und Infrastruktur-Dienstleister.

Offener Prüfpunkt vor Veröffentlichung: A1 muss für das konkrete Website-Creator-Paket noch die tatsächlich protokollierten Daten, Löschfristen, eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und den Auftragsverarbeitungsvertrag bestätigen. Eine feste Speicherfrist wird hier nicht ohne Nachweis angegeben.

3. Kontakt per E-Mail oder Telefon

Wenn Sie uns kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten, etwa Name, Kontaktdaten, Angaben zum Objekt und Inhalt der Anfrage, um Ihr Anliegen zu beantworten und gegebenenfalls ein Angebot oder einen Auftrag vorzubereiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei vertragsbezogenen Anfragen; bei sonstigen Anfragen unser berechtigtes Interesse an der Bearbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Das Formular „Projektanfrage vorbereiten“ erstellt die Nachricht in Ihrem E-Mail-Programm. Erst wenn Sie dort auf Senden klicken, wird sie an uns übermittelt. Dieses Formular versendet die Angaben nicht an einen Website-Server und speichert sie nicht in einer Website-Datenbank. Für die Übermittlung gelten zusätzlich die Bedingungen Ihres E-Mail-Anbieters.

Wir benötigen die Angaben, die zur Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind. Ohne ausreichende Kontakt- und Projektinformationen können wir Ihr Anliegen unter Umständen nicht beantworten. Empfänger sind die für die Kommunikation eingesetzten E-Mail- und Telekommunikationsdienstleister sowie erforderlichenfalls mit der Bearbeitung beauftragte Personen.

Anfragedaten werden gelöscht, sobald das Anliegen abschließend bearbeitet ist und keine weitere Aufbewahrung erforderlich ist. Entsteht daraus ein Auftrag oder besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, richten sich die Fristen nach den einschlägigen gesetzlichen Pflichten. Eine längere Speicherung kann zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sein.

4. Bilder, Links und Funktionen

Logo und Architekturfoto sind direkt im Seiteninhalt eingebunden. Ihr Browser lädt sie nicht von Unsplash. Der neu gestaltete Seiteninhalt verwendet keine Analyse- oder Werbeprogramme und setzt selbst keine Cookies. Die Website-Statistik ist in A1 auf „Keine“ eingestellt. Technische Funktionen der Hosting-Plattform sind davon zu unterscheiden und Gegenstand der oben genannten Prüfung.

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5. Ihre Rechte

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Soweit wir Daten aufgrund einer Einwilligung verarbeiten, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Soweit eine Verarbeitung auf berechtigten Interessen beruht, können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation Widerspruch einlegen. Bitte wenden Sie sich dazu an office@mttreinigung.at.

Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at, Informationen zur Beschwerde.

6. Automatisierte Entscheidungen

Bei den hier beschriebenen Website- und Kontaktfunktionen setzen wir keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling ein.

Bildnachweis

Architekturmotiv: Filipp Romanovski, Unsplash. Symbolbild, kein MTT-Referenzprojekt.

Originalfoto · Unsplash-Lizenz

Am 11.10.2026 als kostenloses Foto unter der Unsplash-Lizenz geprüft. Die Lizenz erlaubt kostenlose kommerzielle Nutzung. Original-Logo aus mttreinigung.at unverändert übernommen.

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